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Informationen für Patienten

Informationen für Patienten

Informationen rund um die Reproduktionsmedizin


Die SGRM informiert Sie gerne rund um Themen wie IVF-Therapien, psychologische Beratungen, Fertilitätserhalt oder Samenspende.

Wir stellen Ihnen Links zur Verfügung, welche Sie schnell zu mehr Information über diese Themen führen sollen - sei es als betroffenes Paar, als Spender oder als Spenderkind. Aber auch auf den Seiten unserer Kommissionen finden Sie wertvolle Informationen.

Die Informationen auf unserer Website sind ausschliesslich auf Deutsch oder Französisch verfügbar.

IVF-Therapie


Brauchen Sie eine IVF-Therapie? Kontaktieren Sie ein Zentrum in Ihrer Nähe.

Psychologische Beratungen


Brauchen Sie eine psychologische Beratung zum Thema Kinderwunsch, Eizellenspende, Samenspende oder betreffend Fragen zu Ihrer aktuellen Behandlung? Wenden Sie sich an eine Beraterin von FertiForum.

Fertilitätsreserve (Fertilitätserhalt)


Sind Sie betroffen und planen eine Fertilitätsreserve (Fertilitätserhalt) oder haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich an ein FertiSave Zentrum in Ihrer Nähe oder eine FertiForum Beraterin.

Samenspende


Brauchen Sie eine Samenspende oder haben Sie Fragen dazu?

Paar


Kinderwunschbehandlungen mit einer Samenspende sind möglich, wenn eine männliche Unfruchtbarkeit besteht.
Voraussetzung dazu: Das Paar muss verheiratet sein.

Spender


Sind Sie zwischen 20 und 40 Jahre alt und möchten Samenspender werden?

Spenderkind


Wurden Sie durch eine Samenspende gezeugt und haben Fragen dazu?


Samenspende nach dem 1. Januar 2001

Die für die gewünschten Auskünfte zuständige Stelle ist das eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) des Bundesamtes für Justiz. Deren Aufgabe darin besteht u.a. in „der Mitteilung der Daten des Samenspenders an Personen, die durch eine in der Schweiz verwendete Samenspende gezeugt worden sind, sofern die Samenspende nach dem 1. Januar 2001 erfolgte oder verwendet wurde,“ sowie für „ die Begleitung dieser Personen bei der Nachforschung nach ihrer Herkunft“.


Samenspende vor dem 1. Januar 2001

Personen, die vor dem 1. Januar 2001 in der Schweiz durch eine Samenspende gezeugt worden sind, können sich für allfällige Informationen an die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte wenden.

Diese sind gem. Art. 41 Abs. 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes verpflichtet, soweit über die erfolgte Behandlung Auskunft zu geben, als es ihnen möglich ist.

Allerdings wurden die fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen vor Inkrafttreten des FMedG 2001 mit Spermien von anonymen Spendern vorgenommen.


Gesetz FMedG

Siehe auch: Artikel 27 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)

Art. 27 Auskunft