Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen offen, welche sich praktisch oder theoretisch mit Fragen der Reproduktionsmedizin, Reproduktionsbiologie oder sexueller Gesundheit und Familienplanung beschäftigen.
Gesuche um Aufnahme in den Verein gelten auch als Gesuche um Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin (AGER) und werden an diese weitergeleitet.
Ihr Antrag wird der alljährlich organisierten Generalversammlung (Januar) unterbreitet, falls Ihr Antrag bis am 1. November des Vorjahres bei uns eintrifft.