Kinderwunschbehandlungen mit einer Samenspende sind möglich, wenn eine männliche Unfruchtbarkeit besteht. Voraussetzung dazu: Das Paar muss verheiratet sein.
Samenspende

Betroffen von einer Samenspende?

Jede Person, die nach 2001 aus einer Samenspende entstanden ist, kann ab dem Alter von 18 Jahren beim Bundesamt für das Zivilstandswesen (siehe weiter unten) Informationen über den Spender verlangen (Art 24, Absatz 2, FMedG, 2001).
Manche wünschen nähere Informationen und sogar ein Treffen mit dem Spender. Dieser Schlüsselmoment wirft Fragen auf und kann bei allen Betroffenen – den Kindern, den Eltern und dem Spender selber – Gefühle auslösen. Der Spender darf ein Treffen verweigern.
Kinderwunschbehandlungen mit einer Samenspende sind möglich, wenn eine männliche Unfruchtbarkeit besteht.
Voraussetzung dazu: Das Paar muss verheiratet sein.
Kontakt & Informationen
Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW)
Bundesrain 20
3003 Bern
T +41 58 462 42 42